Ab dem 28. August reicht der schulische Testnachweis für alle Schülerinnen und Schüler aus, wenn sie ins Kino, Sportstätten etc. gehen wollen. Als Nachweis kann dann das auch Formular verwendet werden, mit dem Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst vorgenommene Tests gegenüber der Schule bescheinigen. Weiterhin ausgenommen von der Testpflicht sind generell alle Kinder unter sechs Jahren.
Für diese Anpassungen in der Verordnung habe ich mich im Landtag stark gemacht und freue mich deshalb jetzt besonders, dass Eltern und vor allem die Kinder und Jugendlichen auf diese Weise entlastet werden. Denn die lange homeschooling-Zeit diese Gruppen besonders belastet und gerade für die jüngeren gibt es noch keine Impfmöglichkeit. Eine sehr gute Lösung, finde ich.