
Der Fall einer jungen Familie aus Rangsdorf beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Ihr Schicksal hat mich sehr bewegt und wütend gemacht.
2010 hatte die Familie ein Grundstück in einer Zwangsversteigerung erworben und darauf ihr Familienheim gebaut. Jahre später stellte sich jedoch heraus, dass die Versteigerung des Grundstückes fehlerhaft und somit ungültig war. Das zuständige Amtsgericht hatte nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht. Ein schwerer Verfahrensfehler. Ein US-Amerikaner der inzwischen in der Schweiz lebt, meldete sich nach einiger Zeit beim Gericht und forderte das Grundstück zurück. Mehr noch, er forderte auch, dass die Familie auf eigene Kosten ihr neu erbautes Haus wieder abreißen müsse. Im Klageverfahren gab ihm das Oberlandesgericht Brandenburg im ersten Schritt zunächst Recht. Für die betroffene Familie eine Katastrophe, die sie in existenzielle Nöte bringen würde.
Sie wollte sich damit nicht abfinden und schlug den weiteren Rechtsweg ein. Das Land Brandenburg sicherte ihr, im Rahmen der Amtshilfe, eine entsprechende Unterstützung zu, schließlich war sie ohne eigenes Verschulden in diese Situation gekommen. Der Fehler lag eindeutig bei den Behörden.
Der Bundesgerichtshof hat das ungerechte Urteil nun gekippt und die Rechte der Familie gestärkt. Sie muss ihr Haus nicht abreißen lassen. Der US-Amerikaner bleibt zwar Eigentümer des Grundstückes, doch wenn er es selbst nutzen möchte, dann muss er der Familie die Baukosten erstatten.
Ich finde, das Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt hin zu Gerechtigkeit für die Familie. Jetzt wird sich zeigen, ob der Kläger das Grundstück wirklich haben will oder ob es eine Lösung gibt, die für alle Beteiligten tragbar ist.
Auch unser Justizminister Benjamin Grimm (SPD) spricht von einem „Meilenstein“, der der Familie eine „grundsätzliche Perspektive“ eröffnet. Das Land Brandenburg prüft nun, inwieweit die schon entstandenen Schäden im Rahmen der Amtshaftung ersetzt werden können, die über die Kosten für den Rechtsstreit hinausgehen.
Das Oberlandesgericht muss den Fall nun erneut prüfen und dabei die Vorgaben des Bundesgerichtshofs beachten. Ich hoffe, dass hier schnell ein Urteil getroffen wird, damit die Familie endlich zur Ruhe kommen kann.
Die MAZ berichtete ausgiebig üebr den Fall der Familie aus Tangsdorf. Unter anderem hier: https://www.maz-online.de/brandenburg/hausdrama-von-rangsdorf-reaktion-die-familie-auf-bgh-urteil-so-geht-es-weiter-ZZ2V4AD7GJGOVFOWBMJNCNE5DU.html