Bis Ende 2023 gewährt der Bund für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Damit sollte ein Ausgleich für die Corona bedingten Einschränkungen geschaffen und die Binnennachfrage gestärkt werden. Allerdings hat sich auch im Land Brandenburg das Gastgewerbe noch immer nicht von der Pandemie erholt und hinzu kommen nun die massiven Preissteigerungen.
Viele Menschen können sich einen Restaurantbesuch oder das Schulessen kaum noch leisten. Das Auslaufen der Mehrwertsteuerabsenkung für Speisen kommt für mich deshalb zur Unzeit. Zudem ist das Tourismus- und Gaststättengewerbe auch in unserer Region nicht nur ein wichtiger Wirtschaftszweig, sondern auch viel Lebensqualität. Sie sorgen für eine Belebung der Innenstädte und dienen als kulturelle Treffpunkte. Ich möchte deshalb den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% für Speisen verlängern, um Ihnen die Freiräume zu schaffen, ihre Mitarbeitenden durch gute Bezahlung an sich zu binden und auf Preissprünge für Ihre Gäste zu verzichten.
Zwar kann ich als Landtagsabgeordnete nicht über den Umsatzsteuersatz beschließen. Doch geben wir im Landtag der Landesregierung den Auftrag, sich für die Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer beim Bund einzusetzen. Außerdem soll sich die Landesregierung dafür stark machen, die unterschiedlichen Steuersätze für Essen und Speisen auszuwerten. Kein Mensch versteht, warum Speisen im Restaurant teurer sein sollen als Essen zum Mitnehmen. Das muss klargezogen werden. Der Bund soll den ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 UStG überprüfen.