Die Familie in Rangsdorf muss nach dem Urteil des Oberlandesgerichts ihr Haus verlassen und abreißen lassen. Damit ist nun klar, dass das bei der Zwangsversteigerung Fehler gemacht wurden, unter denen die Familie W., Bewohner des betreffenden Hauses, nun leidet. Ich begrüße es, dass die Justizministerin eine Arbeitsgruppe zur Fehleranalyse eingesetzt hat und weiterhin eine außergerichtliche Einigung mit dem Eigentümer anstrebt. Das muss aber schnell gehen, damit Familie W. nach aller Unsicherheit wenigstens ein Minimum an Sicherheit zurückbekommen kann. Mehr zu diesem komplizierten Fall lässt sich in der MAZ nachlesen:
Allgemein
OLG-Urteil: Zwangsversteigerung in Rangsdorf
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